Beiträge zur Arbeitslosen, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, die von den Versicherten und den Arbeitgebern bezahlt werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Bruttolohn.
Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie bezahlt Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankengeld bei längeren Erkrankungen. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgebenden, Bundeszuschüssen sowie Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen. Pflichtversichert sind Arbeitnehmende und Auszubildende. In der privaten Krankenversicherung können sich Selbständige und Verbeamtete versichern.
Die Pflegeversicherung wurde als letzte Sozialversicherung im Jahr 1995 eingeführt. Sie dient der finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und der pflegenden Familienangehörigen. Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern bezahlt.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialversicherung mit dem vorrangigen Ziel, arbeitssuchenden Personen während der Arbeitssuche das Einkommen zu sichern. Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgebenden und Bundeszuschüssen.
Die Kirchensteuer können Religionsgemeinschaften zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Die Steuer wird von den Finanzämtern eingezogen.