Verivox, Check24, booking.com … – die Zahl der Vergleichsportale im Internet ist groß und die Erwartungen der Nutzer:innen an diese ebenso. Was die Portale tatsächlich leisten können und warum man gut beraten ist, genauer hinzuschauen, erläutert Dr. Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherschutz und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Liebe Frau Gerhards, wer einen Versicherungs- oder Telekommunikationsvertrag abschließen möchte, der hat es angesichts des Umfangs der Angebote im Internet nicht gerade leicht, eine gute Entscheidung zu treffen. Vergleichsportale versprechen hier eine Lösung: Sie verschaffen schnell einen Überblick und identifizieren das beste Angebot. Zu schön, um wahr zu sein?
Einerseits das Beste und andererseits schnell: das passt nicht zusammen. Die Vergleichsportale selbst wecken diese Erwartung mit Slogans wie "In nur 5 Minuten zu Deinem Kfz-Versicherungstarif" und der prominenten Platzierung des "Preis-Leistungs-Siegers" oberhalb des Rankings. Dabei ist es meist besser, den so gesetzten Impulsen zum schnellen Vertragsabschluss nicht nachzugeben. Das universell beste Angebot gibt es nicht. Es kann immer nur ein bestes Angebot für einen konkreten Bedarf geben. Dieser muss erst ermittelt werden. Das kostet Zeit und braucht Information und Transparenz.
Sollte wir dann vielleicht besser die Finger von den Vergleichsportalen lassen?
Vergleichsportale können bei kompetenter Nutzung eine wertvolle Hilfe für Verbraucher:innen darstellen. Nie zuvor konnte man sich in so kurzer Zeit einen derartigen Überblick über Preise und Leistungen unterschiedlicher Anbieter verschaffen und diese vergleichen. Wichtig zu wissen ist, dass der Vergleich in den Vergleichsportalen nie vollständig ist. Es gibt immer eine Zahl an Anbietern, die nicht im jeweiligen Vergleichsportal auftauchen. Diese sog. Marktabdeckung variiert beträchtlich: In manchen Bereichen werden nur 10 bis 20 Prozent des gesamten Markts über das Portal abgebildet, in anderen bis zu 95 Prozent.
Die Portale finanzieren sich in den meisten Fällen vorrangig über Provisionen, die von den Anbietern für jeden über das Portal zustande gekommenen Vertrag gezahlt werden. Damit sind die Portale im besten Falle unvoreingenommen, bei welchem konkreten Anbieter ihre Nutzer:innen einen Vertrag abschließen. Nicht neutral sind sie aber bei der Frage, ob überhaupt ein Vertrag über ihr Portal geschlossen wird. Denn das betrifft den Kern ihres Geschäftsmodells. Und so wetteifern sie mit exklusiven Tarifen, speziellen Cashback-Angeboten, Zusatzprämien und plakativen Werbeversprechen wie der "Nirgendwo-günstiger-Grantie" um Kund:innen. In manchen Fällen wird das Ranking sogar von der Höhe der gezahlten Provision beeinflusst. Wer viel zahlt, landet weit oben in der Trefferliste, wer weniger zahlt, steht weiter unten. Dieser Einfluss auf das Ranking muss zwar angegeben werden. Die Hinweise sind jedoch oft unauffällig gestaltet und werden häufig so platziert, dass viele Nutzende sie offensichtlich nicht wahrnehmen. Die Meisten vertrauen blind dem Ranking und klicken besonders häufig auf die obersten Treffer der Ergebnisliste.
Für die Verbraucher:innen ist die Nutzung der Portale meist kostenlos. Aber „zahlen“ wir nicht auch hier mit unseren Daten?
Ja, zusätzlich zu den Provisionen „zahlen“ Nutzer:innen von Vergleichsportalen auch mit ihren Daten. Nutzt man die Portale ohne Anmeldung, werden weder das Ranking noch die Preise personalisiert. Sie bestimmen sich nur nach den für einen Vergleich notwendigen Angaben. Bei Kund:innen, die immer wieder dasselbe Portal nutzen und sich mit ihrem Nutzerkonto einloggen, kann das anders sein. Große Vergleichsportale mit vielen unterschiedlichen Sparten offerieren etwa kostenlose digitale Vertragsmanager. Hier kann der/die Nutzende eine Vielzahl von Verträgen verwalten – und das Portal maßgeschneiderte Angebote unterbreiten. So schließt sich der Kreis und die Daten der Kund:innen zahlen auf das ureigene Interesse des Portals ein, dass Verträge dort und nicht bei der Konkurrenz geschlossen werden.
Daneben verdienen Vergleichsportale auch an bezahlten Werbeanzeigen, die oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse als "gesponserte Ergebnisse", "Anzeige" o.ä. angezeigt werden. Diese müssen zwar als Werbung gekennzeichnet werden. Zugleich werden die Anzeigen aber gerne besonders hervorgehoben und plakativ beworben, etwa als "Tarifexperten-Tipp", wobei für Verbraucher:innen meist unklar bleibt, wieso genau der hervorgehobene Tarif ein besonderer Tipp sein soll.
Was hat es eigentlich mit dem „Testsieger“ auf sich? Angelehnt an die Testsieger unabhängiger Verbraucherorganisationen wie z. B. Stiftung Warentest wirkt ein solches Siegel automatisch vertrauenswürdig.
Das ist genau eines der Probleme von Preisvergleichsportalen: Die verschiedenen Portale nutzen eine solche Vielzahl unterschiedlichster Begriffe, Labels und Kategorien zur Bewerbung ihrer Rankingergebnisse, sodass am Ende eher weniger als mehr Transparenz für die Nutzenden geschaffen wird. Bezeichnungen wie „Preis-Leistungs-Sieger“ oder „Tarifexperten-Tipp“ bilden keinen allgemein festgelegt Standard ab. Jedes Portal definiert selbst, welche Leistungen für eine Kategorisierung als „Sieger“ erforderlich sind und welche Kriterien ein Angebot zu einem „Tipp“ machen. Nutzer:innen sollten dies immer prüfen. Damit müssen sie selbst leisten, was ihnen die Portale so charmant abzunehmen versprechen. Sie müssen sich selbst damit beschäftigen, welche Leistungsinhalte und Vertragsbedingungen für sie wichtig und passend sind. Wird auf unabhängige Tests anderer Organisationen verwiesen, müssen diese Angaben inhaltlich zutreffen. Nutzer:innen sollten auch dies in jedem Fall überprüfen. Zudem werden bei seriösen Tests wie etwa bei der Stiftung Warentest oft unterschiedliche Modellfälle zu Grunde gelegt. Wer eine Haftpflichtversicherung für die ganze Familie braucht, ist auch beim „Testsieger“ nicht optimal versichert, wenn Angebote für Singles getestet wurden. Zusätzlich arbeiten die meisten Portale noch mit eigenen Benotungen der Angebote oder zeigen Bewertungsergebnisse anderer Kunden an. Beides kann hilfreich sein, muss aber nicht zwingend zum eigenen Bedarf passen. Und verlangt vor allem wieder inhaltliche Prüfung durch den Nutzenden. Und schließlich darf nie vergessen werden, dass auf einem Portal immer nur die „Sieger“ und „Tipps“ angezeigt werden, die überhaupt in den Vergleich des Portals einbezogen werden. Alle anderen Angebote bleiben außen vor.
Wenn ich das Ranking oder den Testsieger hinterfragen muss, dann wird der Vergleich mithilfe der Portale wieder aufwändiger. Könnte ich es mir nicht einfach machen und verschiedene Preisportale befragen? Wenn sich die Ergebnisse überschneiden, müsste ich doch auf der sicheren Seite sein?
Mehrere Portale zu nutzen ist in jedem Fall eine gute Idee, aber allein nicht die Lösung. Sehr viele Vergleichsportale bieten keinen eigenen Vergleich an, sondern greifen auf die Daten eines anderen Vergleichsportals zurück. Hinweise wie „Vergleich powered by X“, „Ein Service der Y“ oder ähnliche weisen darauf hin. Verbraucher:innen müssen also zusätzlich darauf achten, dass wirklich unterschiedliche Portale zu Rate gezogen werden. Schließlich gibt es große Anbieter, die überhaupt nicht mit Vergleichsportalen zusammenarbeiten, weil sie ihre Produkte ausschließlich selbst vermarkten. Die muss man kennen und selbst in den Vergleich einbeziehen.
Vor dem Hintergrund der genannten Fallstricke stellt man sich die Frage, ob der Gesetzgeber hier nicht handeln müsste. Bereits 2019 hat das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet zahlreiche Fälle von verbraucherschädigender Irreführung, Transparenzverstößen und Schleichwerbung festgestellt.
Der Gesetzgeber hat bereits reagiert. Seit 2022 gelten umfangreiche Transparenzvorschriften. Online-Marktplätze müssen nach Art. 246d EGBGB Verbraucher:innen „in klarer, verständlicher und in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise“ u. a. darüber informieren,
Zugleich wurde im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausdrücklich die Unzulässigkeit verdeckter Werbung in Suchergebnissen normiert. All diese Maßnahmen haben zu größerer Transparenz bei Vergleichsportalen beigetragen. Sie erfordern aber nach wie vor sehr kompetente Nutzer:innen, die die Transparenzinformationen finden und verstehen können.
Sind Vergleichsportale angesichts von KI mittlerweile nicht fast schon ein Relikt aus der Vergangenheit? Ein Prompt oder nur der Produktlink genügen doch mittlerweile, damit KI das Netz durchsucht und mir das „wirklich“ beste Angebot liefert, oder?
Sicherlich wird ein KI-Chatbot mir das suggerieren. Die Knackpunkte bleiben aber: Nutzende müssten entweder ihren Bedarf sehr genau formulieren können – oder sich auf die Recherche der KI verlassen. Gerade bei KI muss das Ergebnis zwingend kritisch geprüft werden. Hinzu kommen Datenschutzbedenken, da KI-Chatbots Daten der Nutzenden speichern und teilweise an Dritte weitergeben. Wer etwa seinen Bedarf nach Krankenzusatzversicherungen checken möchte, wird der KI im Zweifel Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen müssen. Wer seine Familie mit einer Risikolebensversicherung absichern will, müsste Informationen zu Einkommens-, Familien- und Wohnsituation teilen und damit weit reichende Einblick in persönliche Lebensumstände geben. Wer das nicht will, könnte KI-Chatbots allenfalls zu allgemeiner Recherche nutzen.
Damit kann KI sicher bei der Suche helfen, die eigenständige kritische Bewertung nimmt sie den Nutzer:innen aber nicht ab.
Welche Tipps können Sie Verbraucher:innen mitgeben, damit das beste Angebot am Ende nicht nur eine Illusion bleibt?
Derart kompetent genutzt, können Vergleichsportale eine sehr gute Hilfe bei der Suche nach den individuell besten Angeboten sein.
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