Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft und hat zum Ziel, die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern. So können Fachkräfte mit beruflicher, nichtakademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Das Gesetz wurde 2023 reformiert, um die Einwanderung weiter zu erleichtern. Die Änderungen treten schrittweise bis 2028 in Kraft.