Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten Dreisäulenmodell, das aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge besteht:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die erste und wichtigste Säule. Sie basiert auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt zur Finanzierung der Renten der heutigen Rentenempfängerinnen und -empfänger verwendet werden. Dieses Verfahren wird auch Generationenvertrag genannt. Es beruht auf dem Solidaritätsgedanken, dass die aktuell arbeitende Generation durch ihre Beiträge die Renten der älteren Generation finanziert. Sie ist für die meisten Arbeitnehmenden obligatorisch. Beamtinnen und Beamte jedoch zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten im Alter eine Pension.
Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie umfasst Rentenansprüche, die Arbeitnehmende durch ihren Arbeitgeber erwerben. Dies kann beispielsweise in Form von Direktzusagen oder Pensionskassen erfolgen. Sie wird meist durch den Arbeitgeber mitfinanziert und bietet eine zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Rente.
Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule. Hier werden alle privaten Spar- und Anlageformen, die zur Sicherung des Lebensstandards im Alter dienen, zusammengefasst. Diese Form der Vorsorge ist freiwillig und erfordert eine eigenständige finanzielle Planung.