Unter dem Begriff öffentliche Güter versteht man sämtliche Güter sowie Dienstleistungen, die vom Staat angeboten werden. Jeder kann öffentliche Güter und ihre Nutzung ist im Regelfall kostenlos. Eine weitere Besonderheit ist, dass mehrere Personen zur selben Zeit ein öffentliches Gut nutzen können. Die Nutzung des Gutes darf also durch frühere Nutzung anderer nicht beeinträchtigt werden.