Das Äquivalenzprinzip lebt den Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Es gilt unter anderem als strukturelles Merkmal der privaten Krankenversicherung. Deren Versicherungsbeiträge werden äquivalent zu den individuellen Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen kalkuliert. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Solidarprinzip) bemessen. In der Sozialversicherung gilt das Äquivalenzprinzip lediglich bei der Gewährung von Geld- bzw. Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld.