Der Ausschnitt aus der Tagesschau „Facebook muss das Datensammeln stoppen“ gibt einen Einblick in die Entwicklung des Konflikts zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts, das bei Facebook den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung gegeben sah. Facebook hat die umfassende Sammlung von Nutzerdaten vorerst zu stoppen. Der Besitzer eines Facebook-Kontos muss nach Ansicht des BGH der Nutzung seiner Daten aktiv zustimmen.
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