Das Tarifeinheitsgesetz – ein Betrieb, ein Tarifvertrag
Ein Betrieb – ein Tarifvertrag. Darauf zielt das im Jahr 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz ab. Es sieht vor, dass bei Überschneidungen mehrerer Tarifverträge für denselben Bereich eines Betriebes nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Dagegen klagten kleine Spartengewerkschaften, wie beispielsweise die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Sie befürchteten, dass sie ihre Forderungen in Zukunft nicht mehr mit Streiks durchsetzen könnten und dadurch geschwächt würden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage zurück. Der Film zeigt, worum es in dem Gesetz genau geht und wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begründet wird.
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