IMPRESSUM
ZÄHES RINGEN IN ZAHLREICHEN RUNDEN: WIE TARIFVERHANDLUNGEN ABLAUFEN
WIE TARIFVERHANDLUNGEN ABLAUFEN
Einigung auf
neuen Tarifvertrag
Neue
Verhandlungen
Forderungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern
Schlichtungsverfahren
Die Tarifpartner einigen sich und finden Kompromisse, mit denen beide Seiten zufrieden sind. Ein neuer Tarifvertrag wird geschlossen.
Streik
In der Regel kommen sich die Tarifpartner mit ihren Forderungen im Verlauf der Tarifauseinandersetzung entgegen. Über das Verhandlungsergebnis stimmen die Gewerkschaftsmitglieder ab. Bei einer Zustimmung von 25 % ist der neue Tarifvertrag angenommen. Bei Ablehnung wird der Arbeitskampf weiter fortgesetzt.
Jetzt formulieren die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite jeweils Vorschläge für Änderungen, die bei einem neuen Vertragsabschluss zum Tragen kommen sollen. Dabei kann es z. B. um die Höhe der Löhne, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen oder um eine Veränderung der Arbeitszeiten gehen.
Einigungsempfehlung
Keine Einigung
Die Lohn- und Gehaltszahlungen werden während des Streiks vom Arbeitgeber ausgesetzt. Mitglieder der Gewerkschaft erhalten als Ausfallausgleich sogenanntes Streikgeld. Dieses wird aus den Mitgliedsbeiträgen der Gewerkschaft finanziert.
Tarifvertrag läuft aus
Urabstimmung
Der Schlichter legt eine Einigungsempfehlung vor. Der erarbeitete Vorschlag ist allerdings nicht automatisch bindend. Stimmen ihm Gewerkschaften und Arbeitgeber zu, gibt es eine Einigung.
Erste Verhandlungen
Forderungen von
Gewerkschaften
und Arbeitgebern
Aussperrung
Liegen die Forderungen der Tarifpartner zu weit auseinander und ist keine Einigung absehbar, werden die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Es beginnt ein Ringen um Einigung, das nach festgelegten Regeln abläuft.
Lehnt eine der beiden Seiten den Spruch des unabhängigen Dritten ab, endet die Friedenspflicht. Ein Arbeitskampf ist wieder möglich.
Die Tarifpartner treffen sich zu Tarifverhandlungen, in denen über die Vorschläge beraten wird. Die Verhandlungen werden von einer Tarifkommission geführt, die aus VertreterInnen der zuständigen Gewerkschaft und der Arbeitgeber besteht. Bereits während den Tarifverhandlungen dürfen die Gewerkschaften ihre Mitglieder zu Warnstreiks aufrufen, um ihren Forderungen frühzeitig Nachdruck zu verleihen.
Den Arbeitgebern bleibt als Gegenmaßnahme die sogenannte Aussperrung: Sie können Arbeitnehmern, die sich nicht am Streik beteiligen möchten, den Zugang zu ihrem Arbeitsplatz und somit die Lohnzahlung für nicht geleistete Arbeitszeit verweigern. So wird indirekt Druck auf die Gewerkschaften ausgeübt.
Tarifverträge laufen am Ende des Zeitraums, für den sie abgeschlossen wurden, aus oder sie können von den Tarifvertragsparteien aufgekündigt werden.
Alle Gewerkschaftsmitglieder stimmen in einer Urabstimmung über einen weiteren Arbeitskampf ab. Befürworten mindestens 75 Prozent der Arbeitnehmer eine Arbeitsniederlegung, können die Gewerkschaften zu einem Streik aufrufen.
Einigung
Zunächst wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, bei dem ein unabhängiger Vermittler versucht, nach Gesprächen mit beiden Tarifparteien, einen Kompromissvorschlag zu finden. Während des Schlichtungsprozesses gilt die sogenannte Friedenspflicht: Es darf nicht gestreikt werden.
Neue Verhandlungen
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