Die Planung der Volkswirtschaft wird den einzelnen Wirtschaftssubjekten überlassen. Aus deren Interaktion ergibt sich ein entsprechendes Marktergebnis.
Den individuellen Wirtschaftssubjekten wird das Recht auf Eigentum entzogen. Die jeweiligen Produktionsgüter oder -mittel werden je nach Staatsform in das Kollektiv- oder Staatseigentum überführt, um sie dann entsprechend des zentralen Plans einzusetzen.
Die Unternehmen folgen den jeweils staatlich vorgegebenen Zielen (Planerfüllung). Die Haushalte bemühen sich um die grundlegende Bedarfsdeckung mit den zur Verfügung stehenden Gütern.
Ziel der Unternehmen ist die Gewinnmaximierung, das Ziel der Haushalte die Nutzenmaximierung. So ergibt sich ein Zusammenspiel aus der Produktion von wettbewerbsfähigen Produkten (Angebot) und der entsprechenden Steigerung des Nutzens durch den Kauf der Produkte (Nachfrage).
Diese Rechte werden eingeschränkt, weil das Prinzip der Planerfüllung verlangt, die Arbeitskräfte bzw. Produktionsmittel dort einzusetzen, wo sie laut Plan benötigt werden.
Es gilt eine vollständige Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit bezüglich der individuellen Karriere bzw. den Rechtsgeschäften, die man mit anderen Wirtschaftssubjekten tätigt. Dies gilt auch für die formelle Gestaltung dieser Rechtsgeschäfte (Verträge).