DIE ENTSTEHUNG EINES KAUFVERTRAGS
IMPRESSUM
Genehmigung
ohne Wissen der
gesetzlichen
Vertreter
ja
ja, und kein
Ausnahmefall
Taschengeld
ab 18 Jahren
0 bis unter
7 Jahren
nein
Einwilligung
Willenserklärung
ja, aber
Ausnahmefall
ungültig
7 bis unter
18 Jahren
gültig
Geschäftsfähigkeit
Impressum
Herausgeber
Joachim Herz Stiftung
Langenhorner Chaussee 384
22419 Hamburg
www.joachim-herz-stiftung.de
© Joachim Herz Stiftung, 2019
Alle Rechte vorbehalten.
Produktion
c.c.buchner21
Programmierung und Design
dpa-infografik GmbH
Einwilligung
Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) vor Vertragsabschluss. Dies kann auch durch eine Zweckgebundenheit („Kaufe dir von den 40 Euro ein neues Paar Schuhe.“) erfolgen.
Willigen die gesetzlichen Vertreter vor Vertrags-abschluss in den Kauf ein oder erfüllt der beschränkt Geschäftsfähige mit dem Geld den vom gesetzlichen Vertreter festgelegten Zweck (z. B. den Kauf neuer Schuhe), ist die abgegebene Willenserklärung gültig.
0 bis unter 7 Jahren
Personen dieser Altersstufe gelten als geschäftsunfähig.
Willenserklärung (kurz: WE)
Für das Zustandekommen eines rechtskräftigen Vertrages werden zwei übereinstimmende, gültige Willenserklärungen (Angebot/Antrag, Annahme) benötigt. Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch „schlüssiges Handeln“ (z. B. mit Handzeichen) abgegeben werden.
Genehmigen die gesetzlichen Vertreter den geschlossenen Vertrag im Nachhinein nicht, ist die vom beschränkt Geschäftsfähigen abgegebene Willenserklärung ungültig.
Kaufvertrag unwirksam
Es wurde mindestens eine ungültige Willenserklärung abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit unwirksam.
Fehlt eine vorhergehende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter oder kauft der beschränkt Geschäftsfähige vom Geld eine andere Sache (z. B. ein T-Shirt), ist die abgegebene Willenserklärung zu diesem Zeitpunkt weder gültig, noch ungültig. Der geschlossene Vertrag gilt deshalb als schwebend unwirksam.
Genehmigung
Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) nach Vertragsabschluss.
Genehmigen die gesetzlichen Vertreter den geschlossenen Vertrag im Nachhinein, ist die vom beschränkt Geschäftsfähigen abgegebene Willenserklärung gültig.
Kaufvertrag wirksam
Es wurden gültige Willenserklärungen abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit wirksam.
Taschengeld
Taschengelder sind finanzielle Geldmittel, die dem beschränkt Geschäftsfähigen meist zur freien Verfügung überlassen wurden. Wird ein Kaufvertrag ohne Wissen der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen, hängt die Gültigkeit der Willenserklärung oft vom Taschengeld ab.
Geschäftsfähigkeit
Ob eine abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Geschäftsfähigkeit ab. Diese wird in drei „Stufen der Geschäftsfähigkeit“ unterteilt, die sich an unterschiedlichen Altersstufen orientieren.
7 bis unter 18 Jahren
Personen dieser Altersstufe gelten als beschränkt geschäftsfähig. Ob ihre abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) und dem Taschengeld ab.
Kauft sich der beschränkt Geschäftsfähige von diesem Geld etwas (z. B. eine Jeans), ist die abgegebene Willenserklärung auch ohne zusätzliche Einwilligung/ Genehmigung der gesetzlichen Vertreter gültig.
Ausnahme: Ratenzahlungen, Kauf von sehr teuren Gegenständen (preisliche Obergrenze gesetzlich nicht definiert), Verstoß gegen vom gesetzlichen Vertreter festgelegte Bedingung (z. B. „Das Taschengeld darf nicht für Computerspiele ausgegeben werden!“)
Ab 18 Jahren
Personen dieser Altersstufe gelten als volljährig und damit als voll geschäftsfähig.
Genehmigung
Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) nach Vertragsabschluss.
DIE ENTSTEHUNG EINES
KAUFVERTRAGS
Geschäftsfähigkeit
Ob eine abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Geschäftsfähigkeit ab. Diese wird in drei „Stufen der Geschäftsfähigkeit“ unterteilt, die sich an unterschiedlichen Altersstufen orientieren.
Genehmigung
Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
(= meist die Eltern) nach Vertragsabschluss.
7 bis unter 18 Jahren
Personen dieser Altersstufe gelten als beschränkt geschäftsfähig. Ob ihre abgegebene Willenserklärung gültig ist, hängt von der Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (= meist die Eltern) und dem Taschengeld ab.
Impressum
Herausgeber
Joachim Herz Stiftung
Langenhorner Chaussee 384
22419 Hamburg
www.joachim-herz-stiftung.de
© Joachim Herz Stiftung, 2019
Alle Rechte vorbehalten.
Produktion
c.c.buchner21
Programmierung und Design
dpa-infografik GmbH
Taschengeld
Taschengelder sind finanzielle Geldmittel, die dem beschränkt Geschäftsfähigen meist zur freien Verfügung überlassen wurden. Wird ein Kaufvertrag ohne Wissen der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen, hängt die Gültigkeit der Willenserklärung oft vom Taschengeld ab.
Willenserklärung (kurz: WE)
Für das Zustandekommen eines rechtskräftigen Vertrages werden zwei übereinstimmende, gültige Willenserklärungen (Angebot/Antrag, Annahme) benötigt. Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch „schlüssiges Handeln“ (z. B. mit Handzeichen) abgegeben werden.
Willigen die gesetzlichen Vertreter vor Vertragsabschluss in den Kauf ein oder erfüllt der beschränkt Geschäftsfähige mit dem Geld den vom gesetzlichen Vertreter festgelegten Zweck (z. B. den Kauf neuer Schuhe), ist die abgegebene Willens-erklärung gültig.
Kaufvertrag unwirksam
Es wurde mindestens eine ungültige Willenserklärung abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit unwirksam.
0 bis unter 7 Jahren
Personen dieser Altersstufe gelten als geschäftsunfähig.
Ab 18 Jahren
Personen dieser Altersstufe gelten als volljährig und damit als voll geschäftsfähig.
Kaufvertrag wirksam
Es wurden gültige Willenserklärungen abgegeben. Der geschlossene Kaufvertrag ist somit wirksam.
Einwilligung
Beschreibt die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
(= meist die Eltern) vor Vertragsabschluss. Dies kann auch durch eine Zweckgebundenheit („Kaufe dir von den 40 Euro ein neues Paar Schuhe.“) erfolgen.
DIE ENTSTEHUNG EINES
KAUFVERTRAGS