Das Smartphone – der ständige Begleiter. Doch was ist, wenn der Bildschirm des neu gekauften Smartphones nach kurzer Zeit nicht mehr reagiert oder das Ladekabel den Geist aufgibt? In einer ähnlich misslichen Lage haben Sie oder Ihre Schüler:innen sich bestimmt schon einmal wiedergefunden. Aber was soll man tun, wenn ein Produkt nach kurzer Zeit kaputt geht? Welche Rechte als Verbraucher:in hat man? Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich auch das Material des Monats der Sek I. Die Gymnasiallehrerin Fenja Randermann beleuchtet dazu die wichtigsten Grundbegriffe rund um das allgemeine Vertragsrecht mit dem Schwerpunkt Verbraucherschutz bzw. -rechte und gibt methodische sowie didaktische Hinweise für Lehrkräfte.
Stellt sich nach dem Kauf einer Ware heraus, dass sie mangelhaft ist oder möchte man sich vor dem Kauf über die Risiken eines Produktes informieren, ist der Verbraucherschutz gefragt. Er sorgt für Transparenz vor und Fairness nach einem Kaufabschluss. Hält eine Ware oder Dienstleistung nicht, was sie verspricht, schützen Verbraucherrechte und das Wissen darüber vor einer Benachteiligung im Wirtschaftsleben.
Die aufgeführten Rechte sollen einen generellen Überblick über verschiedene Verbraucherrechte geben.
Ein Überblick – Widerruf, Gewährleistung, Garantie und Umtausch
Widerruf
Der Widerruf ist ein Recht, das von der Europäischen Union eingeführt wurde, um die Verbraucher:innen zu schützen. Dieses Recht sieht vor, dass sich die Käufer:innen nachträglich ohne Grund wieder vom Kaufvertrag lösen können. Das Recht besteht aber nicht bei jedem Kaufvertrag, denn die Vertragstreue steht im Zentrum des Kaufvertrags. Das bedeutet, dass das Vertragsversprechen grundsätzlich bindend ist und sich die Verbraucher:innen nur unter besonderen Umständen von den eingegangenen Verpflichtungen befreien können. Es ist also viel mehr die Ausnahme, sich nachträglich von einem Vertrag zu lösen.
Besteht ein Widerrufsrecht – was z. B. bei Fernabsatzverträgen (Onlinehandel) automatisch der Fall ist –, können die Verbraucher:innen ohne Gründe vom Vertrag zurücktreten. Wenn man das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen möchte, kann man dies oft nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne tun, meist binnen 14 Tagen.
Gewährleistung
Dieses Recht beinhaltet alle Rechte der Käufer:innen, die in Anspruch genommen werden können, wenn Verkäufer:innen die Ware mangelhaft veräußert haben und somit ihren Teil des Vertrags nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Wenn der Kaufvertrag geschlossen wurde, verpflichten sich die Verkäufer:innen die Ware ohne Mängel zu übergeben. In einem Zeitraum von zwei Jahren können die Käufer:innen von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, auch wenn die Mängel beim Kauf nicht direkt ersichtlich waren (z. B. bei einem Materialfehler).
Garantie
Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Garantie eine komplett freiwillige Leistung der Verkäufer:innen, die im Kaufvertrag festgehalten werden kann. Die Garantie besagt, dass das Produkt über eine gewisse Zeitspanne mangelfrei bleibt und bei der Übergabe keine Schäden aufweist. Verkäufer:innen versprechen, dass das Produkt bis zum Ablauf der Garantiezeit fehlerfrei ist.
Umtausch
Der Umtausch ist wie die Garantieleistung eine freiwillige Leistung der Verkäufer:in, da es kein generelles Umtauschrecht gibt. Einige Verkäufer:innen bieten ihren Kund:innen an, den gekauften Artikel innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zurückzugeben oder gegen einen anderen Artikel ihrer Wahl umzutauschen. Wenn Käufer:innen vom Umtauschrecht Gebrauch machen möchten, ist die Länge der Frist aus dem Kaufvertrag zu entnehmen.
Unabhängige Organisationen: Wie sie beim Verbraucherschutz helfen können
Da man als Verbraucher:in nicht immer alle Rechte im Blick haben kann, ist es umso wichtiger, dass es unabhängige Organisationen (z. B. die Verbraucherzentrale, die Stiftung Warentest, foodwatch e.V., Öko-Test sowie Vergleichsportale und Kundenbewertungen im Internet) gibt, die Produkte überwachen und testen. Verbraucherschutz greift somit nicht erst nach dem Kauf, sondern klärt bereits vor dem Kaufabschluss umfassend auf und informiert über mögliche Risiken. Wie wichtig diese Organisationen auch für den Schutz der Verbrauchergesundheit sind, zeigt ein aktueller Fall: Foodwatch e.V., ein Verein, der sich mit der Qualität von Lebensmitteln befasst, hat im Juli 2021 vor einer Belastung des Zusatzstoffes Johannisbrotkernmehl (E410) mit Ethylenoxid, das krebserregend und erbgutschädigend ist, gewarnt. Johannisbrotkernmehl ist Bestandteil von zahlreichen Lebensmitteln, wie Eiscreme, Backwaren oder Konfitüren. Während Ethylenoxid in der EU verboten ist, wird es in Drittstaaten zur Pilz- und Bakterienbekämpfung eingesetzt. Eine Warnung der Öffentlichkeit seitens des behördlichen Portals des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit blieb aus. Daraufhin hat foodwatch e.V. eine Petition gestartet, um zu erreichen, dass die Lebensmittelbehörden alle Hersteller, die E410 verwenden, überprüfen und belastete Produkte zurückgerufen werden. Ziel ist dabei, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher:innen zu gewährleisten.
Die Verbraucherzentrale hingegen hat das Ziel, Verbraucher:innen in Konsumfragen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Stiftung Warentest möchte die Transparenz von Produkten erhöhen, indem sie verschiedene Produkte und Dienstleistungen prüft und miteinander vergleicht. Öko-Test führt vergleichende Produkttests durch und unterstützt Verbraucher:innen durch gezielte Informationsbereitstellung. Auch der Nutzen von Vergleichsportalen und Kundenbewertungen im Internet sollte nicht unterschätzt werden, wobei es hier jedoch stets einer kritischen Hinterfragung bedarf, denn nicht bei allen Vergleichsportalen ist eine vollständige Objektivität und Transparenz gewährleistet, vor allem dann nicht, wenn sich die Portale über Verträge mit Unternehmen finanzieren und die Listung von Suchergebnissen aufgrund finanzieller Anreize manipulieren.
Konsum und Verbraucherschutz im Unterricht
Insbesondere für Schüler:innen der Mittelstufe stellen Alltagsorganisation und der Umgang mit Kaufverträgen schwierige Hürden dar, da sie die wirtschaftlichen Zusammenhänge rund um den Verbraucherschutz und die -rechte oft nur unzureichend kennen. Ökonomische Grundbildung im Bereich Konsum und Verbraucherschutz soll den Lernenden – beispielsweise durch den Einbezug von Fallbeispielen, Rechercheaufgaben oder das Durchführen von Projektarbeiten – helfen, individuelle Strategien zu entwickeln, um im Alltag mit ihrem Geld geschickter umzugehen und ihre Rechte bzw. Pflichten als Verbraucher:in wahrzunehmen. Zahlreiche Webseiten erweisen sich hierfür als äußerst hilfreich, wie z. B. der Internetauftritt der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur. Der sichere und reflektierte Umgang mit dem Internet und den digitalen Medien ist ein ganz entscheidender Aspekt der Medienkompetenz, die für Heranwachsende heute unabdingbar geworden ist. Generelle Zielsetzung ist, die Mündigkeit der jungen Konsument:innen zu stärken, sodass sie fundierte Kaufentscheidungen treffen können und wissen, an wen sie sich bei Unklarheiten wenden können. Sie sollen lernen, verantwortungsbewusst zu handeln sowie selbstbestimmte und sinnvolle Entscheidungen als Konsument:in treffen zu können. Verbraucherbildung ist ein lebenslanger Lernprozess. Je früher Alltags- und Orientierungswissen erworben wird, desto selbstverständlicher wird eine mündige und verantwortungsvolle Lebensführung. Die Kernmethode des Materials des Monats „Expertenanhörung“ bzw. „Gruppenpuzzle“ fördert eine hohe Schüleraktivität, wobei alle Lernenden zur Mitarbeit verpflichtet sind und sich nicht hinter der Leistung anderer Schüler:innen verstecken können. Die gegenseitige Erklärung des neu erworbenen Wissens ermöglicht eine tiefere kognitive Auseinandersetzung mit den Organisationen, die Verbraucher:innen Unterstützung, Hilfe und Informationen bieten und sich für Verbraucherrechte einsetzen.