Das Bürgergeld ist erst drei Jahre alt, da wird es schon wieder reformiert. Die Regierung will für schnellere Vermittlung in Arbeit sorgen – auch mithilfe von verstärkten Sanktionen. Die Opposition übt scharfe Kritik. Worum sich die hitzige Debatte dreht, analysiert Wirtschaftsjournalist Jan Wittenbrink.
Es ging hoch her im Bundestag, als im Januar über die von der Bundesregierung aus Union und SPD geplanten Änderungen beim Bürgergeld beraten wurde. Oppositionsparteien griffen die Pläne scharf an: Sie seien ein „sozialpolitischer Tabubruch“, sagte der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek sprach vom „größten Angriff auf den Sozialstaat, den es je gegeben hat“. Widerstand kam aber auch aus der SPD selbst: Annika Klose, Sprecherin der SPD-Fraktion für Arbeit und Soziales, nannte die geplanten Verschärfungen von Sanktionen in ihrer Rede „ziemlich populistischen Bullshit und potenziell verfassungswidrig“.
Die Regierung hatte ihre Pläne Mitte Dezember vorgestellt. Das Bürgergeld, das erst vor drei Jahren – am 1. Januar 2023 – von der damaligen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eingeführt worden war, soll durch ein neu benanntes „Grundsicherungsgeld“ ersetzt werden. Während sich der an Berechtigte ausgezahlte Betrag (563 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene) zunächst nicht verändert, sollen Jobcenter künftig deutlich strenger vorgehen, wenn zum Beispiel Termine nicht eingehalten werden.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte in der Bundestagsdebatte im Januar, es gehe um ein „gerechtes System“ und darum, Menschen schnell in Arbeit zu vermitteln. Laut Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stärke man „Eigenverantwortung und Mitwirkung“. Was verändert sich für Betroffene konkret – und woher rührt der Aufschrei der Opposition?
Über die Agenda 2010 zum Bürgergeld zur neuen Grundsicherung
Die staatlichen Sozialleistungen zur Sicherung eines Existenzminimums sind in den letzten Jahrzehnten mehrfach reformiert worden. Eines hat sich dabei nicht geändert: Wer arbeitslos wird, erhält zunächst für einen begrenzten Zeitraum ein versicherungsfinanziertes Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens (67 Prozent bei Arbeitslosen mit Kindern). Auf diese vorübergehende Zahlung folgte vor dem Jahr 2005 eine unbegrenzte, ebenfalls versicherungsfinanzierte Arbeitslosenhilfe (53 Prozent des letzten Nettolohns bzw. 57 Prozent mit Kindern). Zudem gab es für Hilfebedürftige ohne Anspruch auf Arbeitslosenhilfe eine Sozialhilfe der Kommunen zu festen Regelsätzen.
Dieses System änderte sich mit der Agenda 2010, der umfassenden sozialpolitischen Reform unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Ab 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Das neue Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“) lag auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe, wodurch viele Arbeitslose deutlich weniger Geld erhielten. Zudem verschärfte die rot-grüne Regierung die Sanktionsregeln für Arbeitslose erheblich.
2023 ersetzte die Ampel-Koalition Hartz IV durch das neue Bürgergeld – mit höheren Regelsätzen und milderen Sanktionen. Für die SPD war das nach 18 Jahren eine Art Rolle rückwärts. Die Agenda 2010 wurde von der Partei im Rückblick ambivalent bewertet: Zwar sank die Arbeitslosigkeit langfristig deutlich, sozialpolitisch entfernte sich die Partei aber von großen Teilen ihrer Stammwählerschaft. Zudem entstand ein großer Niedriglohnsektor – mit all seinen Folgen wie wachsender sozialer Ungleichheit und Altersarmut.
Und nun die erneute Kehrtwende: Die geplanten Regelungen zur Grundsicherung erinnern wieder stärker an die Hartz-IV-Jahre. Man wolle zurück zum „System des Förderns und Forderns“, sagte CDU-Generalsekretär Linnemann im Bundestag – und bezog sich dabei ausgerechnet auf SPD-Kanzler Schröder, der exakt diese Wortwahl im Jahr 2002 im Kontext der Agenda 2010 genutzt hatte.
Der Vermittlungsvorrang kehrt zurück
Konkret stehen diese Änderungen an: Wer künftig zwei Termine beim Jobcenter versäumt, bekommt für zunächst einen Monat 30 Prozent vom Regelsatz abgezogen – bei alleinstehenden Erwachsenen also 169 Euro. Ab dem dritten versäumten Termin folgt ein gestuftes Verfahren, wobei bei Nichterreichbarkeit in letzter Konsequenz sogar die Kostenübernahme für die Unterkunft gestrichen werden könnte. Auch wer ein „zumutbares“ Arbeitsangebot ablehnt, eine Fördermaßnahme abbricht oder keine Bewerbungen schreibt, muss mit 30 Prozent Kürzung des Regelsatzes bis hin zu dessen vollständiger Streichung rechnen.
Zudem will die Regierung die Kostenübernahme für Wohnungen stärker deckeln und schneller auf erspartes Vermögen von Arbeitslosen zugreifen. Blieben Vermögen bis 40.000 Euro im ersten Bezugsjahr bisher unangetastet, entfällt diese Karenzzeit nun. Das Schonvermögen liegt altersabhängig nur noch bei 5.000 bis 20.000 Euro. Generell soll wieder ein „Vermittlungsvorrang“ gelten: Eine umgehende Vermittlung in Arbeit ist demnach jahrelangen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vorzuziehen. Zudem will die Regierung Bürokratie reduzieren – wobei die Umstellung auf die neuen Regelungen zunächst einen großen bürokratischen Aufwand bedeuten dürfte. Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums liegen die Verwaltungskosten beim Bürgergeld heute bei mehr als fünf Milliarden Euro jährlich.
Auch beim Bürgergeld sind bisher schon Sanktionen möglich, die Streichungen liegen allerdings bei zunächst 10 bis maximal 30 Prozent. Eine komplette Streichung von Bezügen ist nicht vorgesehen. Künftig sind die Sanktionen nicht nur strenger, die Jobcenter haben dabei auch weniger Ermessensspielraum. Arbeitslose sollen also deutlich stärker und schneller in die Pflicht genommen werden. Die Regierung will den Druck auf sogenannte „Totalverweigerer“ erhöhen: Menschen also, die bewusst nicht arbeiten gehen möchten.
Genau hier entzündet sich aber die hitzige Debatte um die Reform. Denn Kritiker:innen zufolge trifft dieses Narrativ nur auf sehr wenige Menschen zu. Von den etwa 5,5 Millionen Bürgergeldberechtigten sind nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Millionen Menschen stehen dem Arbeitsmarkt zudem aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht zur Verfügung – oder sind schlecht qualifiziert, sodass sie schlichtweg keine Jobs finden. Im Jahr 2024 wurden nur etwa 16.000 Bürgergeldbeziehende sanktioniert, weil sie sich einer Arbeitsaufnahme oder Fortbildung verweigerten.
Kritik am vermittelten Menschenbild
Wohlfahrtsverbände kritisieren das vermittelte Menschenbild. Sogenannte Verweigerer seien ein Randphänomen, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, in der ARD. Gleichzeitig sorgten die geplanten Sanktionen für „große Verunsicherung bis weit in die Gesellschaft hinein“. Ein Bündnis von Wohlfahrts- und Sozialverbänden warnte im Januar in einer Stellungnahme, die Verschärfungen könnten Betroffene „im schlimmsten Fall ihr Zuhause kosten“.
Die Befürchtung: Wenn Menschen die Grundsicherung oder gar die die Übernahme der Unterkunftskosten komplett gestrichen wird, droht ihnen extreme Armut bis hin zur Obdachlosigkeit. Und gerade kranke Menschen, Alleinerziehende oder Pflegende von Angehörigen können aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sein, Termine wahrzunehmen oder Jobangebote anzunehmen.
Arbeitsministerin Bas hielt schon 2025 entgegen, Härtefälle seien bei den verschärften Sanktionen ausgenommen. Bei der Debatte im Januar bekannte sie sich zu einem „verlässlichen Sozialstaat“ sowie zu mehr Chancen für Arbeitssuchende, zudem kündigte sie zusätzliche Investitionen von vier Milliarden Euro in die Qualifizierung und Betreuung von Jugendlichen an.
Doch auch aus der Forschung kommt Kritik. DIW-Präsident Marcel Fratzscher warnte im Oktober in der ZEIT, die Reform dürfte sich in Bezug auf die Beschäftigung eher kontraproduktiv erweisen. Drohende Sanktionen sowie der Vermittlungsvorrang könnten zwar durchaus für temporäre Beschäftigung sorgen, viele Betroffene kehrten dann aber umso schneller in die Arbeitslosigkeit zurück. Auch erhoffte staatliche Einsparungen dürften gering ausfallen, so Fratzscher. War im Bundestagswahlkampf noch von möglichen Entlastungen in Milliardenhöhe die Rede gewesen, prognostiziert die Regierung nun Einsparungen von 69 Millionen Euro für das Jahr 2027. Das IW Köln schätzt die Reform insgesamt positiver ein: Das Institut teilte mit, die Wirkung von Sanktionen sei in der Arbeitsmarktforschung hinreichend belegt. Diese könnten zu mehr Eingliederungen in Arbeit und auf mittlere Sicht auch zu fiskalischen Entlastungen führen.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Auch das Bundesverfassungsgericht könnte noch ein gewichtiges Wort mitreden. Denn die Karlsruher Richter leiteten aus dem Grundgesetz bereits im Jahr 2010 das Recht auf Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ ab. Und 2019 beschäftigte sich das Gericht schon einmal mit Sanktionen von Jobcentern – und erlaubte nur Kürzungen von maximal 30 Prozent der Regelleistung.
Laut Zeitplan der Bundesregierung sollen die neuen Regelungen am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Am 5. und 6. März ist die nächste Bundestagslesung zur Gesetzesnovelle geplant, die Gesetzesvorlage für den 27. März. Die Bundesagentur für Arbeit trat bereits auf die Bremse: Wegen notwendiger IT-Anpassungen sei eine Umsetzung der Reform frühestens Mitte November 2026 möglich. Die SPD muss derweil noch Teile der eigenen Partei befrieden: Kritiker:innen der Reform riefen im Dezember ein Mitgliederbegehren ins Leben, um die Verschärfung der Sanktionen noch zu stoppen.
Ob die Reform auf lange Sicht wirklich mehr Menschen in Arbeit bringt, bleibt fraglich – zumal der Arbeitsmarkt in der wirtschaftlich angespannten Lage gerade für Geringqualifizierte nicht einfach ist. Die Regierung wird Sorge tragen müssen, dass ihre geplanten Sanktionen nicht zur Armutsfalle werden.
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